Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Aachen, 2 S 385/11

Datum:
11.10.2012
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 S 385/11
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2012:1011.2S385.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Geilenkirchen, 10 C 132/11
Schlagworte:
Mieterhöhung; Beweiswert Mietspiegel, Sachverständigengutachten, Zuschläge, Abschläge
Normen:
BGB §§ 558 Abs. 1 Abs. 2; BGB § 558a Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 S. 1; BGB § 558b Abs. 1-3
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 27.07.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Geilenkirchen (10 C 132/11) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, der Erhöhung der Nettomiete für das Einfamilienhaus, gelegen in 52511 H, Z-straße 20, von bisher monatlich 374,64 € auf nunmehr monatlich 393,88 € netto zuzüglich Nebenkostenvorauszahlung wie bisher mit Wirkung ab 01.01.2010 zuzustimmen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten der Berufung haben die Klägerin 73 % und die Beklagten 27 % zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar

 
1234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435363738394041424344454647484950515253545556575859606162636465666768
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank