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Landgericht Aachen, 2 S 203/12

Datum:
20.12.2012
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 S 203/12
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2012:1220.2S203.12.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Geilenkirchen, 10 C 79/10
Normen:
BGB § 558 Abs. 1, Abs. 2; BGB § 558a Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4; BGB § 558b Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 25.04.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Geilenkirchen (10 C 79/10) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, der Erhöhung der Nettomiete für das Einfamilienhaus, gelegen in H, von bisher monatlich 392,96 € auf nunmehr monatlich 393,88 € netto zuzüglich Nebenkostenvorauszahlung wie bisher mit Wirkung ab 1.01.2010 zuzustimmen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen hat die Klägerin zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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