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Landgericht Aachen, 8 O 466/09

Datum:
11.06.2010
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
8. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 O 466/09
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2010:0611.8O466.09.00
 
Tenor:

Die Beklagten zu 1) bis 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger eine vollständige Liste sämtlicher Gesellschafter/Treugeber der Beklagten zu 3), eingetragen im Handelsregister des AG E zu HRA XXXX, in elektronischer Form (EDV-Datei) oder in Papierform, die ausschließlich die Namen und Anschriften der Gesellschafter/Treugeber der Beklagten zu 3) beinhaltet, herauszugeben.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten werden zu 1/4 gesamtschuldnerisch den Klägern und zu 3/4 gesamtschuldnerisch den Beklagten zu 1) bis 3) auferlegt; ausgenommen hiervon sind die Kosten, die durch die Anrufung des sachlich unzuständigen Amtsgerichts E entstanden sind, diese haben gesamtschuldnerisch die Kläger zu tragen.

Die außergerichtlichen Kosten der Kläger tragen zu 3/4 gesamtschuldnerisch die Beklagten zu 1) bis 3) und zu 1/4 die Kläger selbst.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) bis 3) tragen diese jeweils selbst.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 4) tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 9.000,00 €. Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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