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Landgericht Aachen, 10 O 59/10

Datum:
10.06.2010
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
10. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 O 59/10
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2010:0610.10O59.10.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 5.382,24 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Mai 2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgeho-ben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur ge-gen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstrek-kenden Betrages. Ihm bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des hier zu vollstreckenden Betrages oder Hinterlegung in gleicher Höhe abzuwenden, wenn die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

 
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