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Landgericht Aachen, 6 S 35/09

Datum:
22.05.2009
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 S 35/09
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2009:0522.6S35.09.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Aachen, 101 C 85/08
Schlagworte:
Minderung, Wohnfläche, ca.-Angabe
Normen:
BGB § 536 Abs. 1; II BV § 44 Abs. 2
Leitsätze:

Bei einer "ca.-Angabe" einer Wohnfläche ist die Sollbeschaffenheit der Wohnfläche mit einer Toleranz von +/- 5 % zu bestimmen. Dieser Wert it der Bezugspunkt für die Berechnung der Minderung.

 
Tenor:

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 14. Januar 2009 - 101 C 85/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor seiner Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils von ihm zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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