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Landgericht Aachen, 6 S 12/09

Datum:
22.05.2009
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 S 12/09
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2009:0522.6S12.09.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Aachen, 117 C 363/08
Schlagworte:
Schadenersatz Umfang Stundenverrechnungssätze ortsüblich
Normen:
BGB § 249 Abs. 2
Leitsätze:

Der Geschädigte kann nicht darauf verwiesen werden, sich bei der fiktiven Abrechnung seines KFZ-Unfallschadens auf vom Versicherer mit einer bestimmten Werkstatt vereinbarten ortsunüblichen Stundenverrechnungssätze zu beschränken.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Aachen vom 16. Dezember 2008 - 117 C 363/08 - verurteilt, an den Kläger 275,62 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18. Juli 2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor seiner Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils von ihm zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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