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Landgericht Aachen, 43 O 52/09

Datum:
27.11.2009
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
3. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
43 O 52/09
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2009:1127.43O52.09.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 93.043,62 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basis¬zinssatz seit dem 15.05.2009 zu zahlen.

Die Klägerin wird mit der weiter gehenden Klage, die Beklagte wird mit der Wider¬klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben

die Klägerin 6 % und die Beklagte 94 %

zu tragen.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags vorläufig voll¬streckbar. Die Klägerin darf die Voll¬streckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des für die Beklag¬te vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll¬streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags leistet.

 
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