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Landgericht Aachen, 11 O 25/07

Datum:
11.11.2009
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
11. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 O 25/07
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2009:1111.11O25.07.00
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil vom 15.09.2008 wird gegenüber der Beklagten zu 1. aufrechterhalten.

Unter Aufhebung dieses Urteils im übrigen wird die Klage gegen den Beklagten zu 2. dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. trägt die Klägerin. Im übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist für die Beklagte zu 1. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil durch sie darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

 
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