Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Aachen, 5 S 233/07

Datum:
16.05.2008
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 S 233/07
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2008:0516.5S233.07.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Aachen, 80 C 124/07
Schlagworte:
Lieferung von Strom und Gas; Fernabsatzvertrag; Widerrufsrecht
Normen:
BGB §312 d Abs. 1; BGB §312 d Abs. 4 Nr. 1
Leitsätze:

Bei Fernabsatzverträgen fällt die Lieferung von Strom/Gas unter den in § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB geregelten Ausnahmetatbestand. Gelieferter Strom und geliefertes Gas sind auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet. Dem Verbraucher steht daher bei einem auf die Lieferung von Strom/Gas gerichteten Fernabsatzvertrag kein Widerrufsrecht zu.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
24
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank