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Landgericht Aachen, 6 S 218/04

Datum:
28.04.2005
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 S 218/04
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2005:0428.6S218.04.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Aachen, 11 C 511/03
 
Tenor:

Die Berufung des beklagten Vereins gegen das am 13.12.2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen - 11 C 511/03 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Von Amts wegen wird das am 13.12.2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen - 11 C 511/03 - im Kostenausspruch abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Kläger trägt die Kosten der Anrufung des unzuständigen Gerichts; die übrigen Kosten des Rechtsstreits werden dem beklagten Verein auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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