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Landgericht Aachen, 5 S 24/05

Datum:
08.07.2005
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 S 24/05
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2005:0708.5S24.05.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Geilenkirchen, 5 C 130/04
Schlagworte:
Verkehrssicherungspflicht, Schutz des Kunden vor Bienen
Normen:
§§ 241 Abs. 2, 253 Abs. 2, 823 Abs. 1 BGB
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Geilenkirchen vom 22.12.2004 – 5 C 130/04 – abgeändert und insgesamt wie folgt neu ge-fasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der durch die Nebeninterven-tion entstandenen Kosten werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

 
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