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Landgericht Aachen, 6 T 6/02

Datum:
11.02.2002
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 T 6/02
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2002:0211.6T6.02.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Monschau, 1 C 293/01
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde Klägerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Monschau vom 14.01.2002 - 1 C 293/01 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs wer-den gegeneinander aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Be-klagten auferlegt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

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