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Landgericht Aachen, 1 O 507/00

Datum:
05.03.2002
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 O 507/00
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2002:0305.1O507.00.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner EUR 1.148,60 nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 18.08.2000 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 75 % und die Beklagten 25 %.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar und für den Beklagten ohne Sicherheitsleistung, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des vom Beklagten beizutreibenden leistet.

 
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