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Landgericht Aachen, 5 S 360/00

Datum:
23.02.2001
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 S 360/00
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2001:0223.5S360.00.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Aachen, 10 C 360/00
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin und der Widerbeklagten zu 1) und zu 2) gegen das am 19.10.2000 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen - 10 C 313/00 - wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen die Widerbeklagten als Gesamtschuldner zu 9 %, die Klägerin allein zu weiteren 91 %.

Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

 
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