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Landgericht Aachen, 7 S 264/88

Datum:
31.07.1989
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
7. Ferienzivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 S 264/88
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:1989:0731.7S264.88.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 6. April 1988 verkündete Urteil des Amtsgerichts Jülich .................. unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert u nd wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 22,75 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 22.02.1988 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger zu 97,5 % und die Beklagte zu 2,5 %.

 
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