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Landgericht Aachen, 2 O 97/89

Datum:
29.06.1989
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 97/89
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:1989:0629.2O97.89.00
 
Schlagworte:
Vererblichkeit eines Schmerzensgeldanspruchs bei Gebrechlichkeitspflegschaft
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000,-- DM zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 71 % und die Beklagten zu 29 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11.700,-- DM und für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.250,-- DM.

 
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