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Amtsgericht Schleiden, 13 OWi 140/12 [b]

Datum:
23.10.2012
Gericht:
Amtsgericht Schleiden
Spruchkörper:
0
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 OWi 140/12 [b]
ECLI:
ECLI:DE:AGSLE:2012:1023.13OWI140.12B.00
 
Schlagworte:
Messdaten
Sachgebiet:
Verkehrsrecht
Leitsätze:

Die Zurverfügungstellung des gesamten Messfilms in einem nicht „gängigen Format“ stellt keine unzulässige Beschneidung des Anspruchs auf rechtliches Gehör des Betroffenen dar.

 
Tenor:

Der Antrag des Verteidigers vom 10.09.2012 ihm die in dem Beschluss vom 13.07.2012 genannte Messserie in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen, wird zurückgewiesen.

 

Die Kosten des Verfahrens trägt der Betroffene.

 
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