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Landgericht Aachen, 2 T 91/11

Datum:
13.05.2011
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
2 Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 T 91/11
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2011:0513.2T91.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Schleiden, 2 H 3/11
Schlagworte:
Wildschaden
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht, Sonstiges
 
Tenor:

Der Antragsgegner ist des eingelegten Rechtsmittels der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schleiden vom 14.03.11 verlustig und hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen, weil er seine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schleiden (2 H 3/11) vom 14.03.11 zurückgenommen hat.

Dieser Beschluss ergeht nach § 516 Abs. 3 ZPO analog.

Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.672,00 EUR festgesetzt.

 
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