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Amtsgericht Monschau, 1 C 44/20

Datum:
10.12.2020
Gericht:
Amtsgericht Monschau
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 C 44/20
ECLI:
ECLI:DE:AGMON:2020:1210.1C44.20.00
 
Schlagworte:
Wildschadenersatzanspruch
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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