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Amtsgericht Jülich, 9 C 220/14

Datum:
16.06.2015
Gericht:
Amtsgericht Jülich
Spruchkörper:
das Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 C 220/14
ECLI:
ECLI:DE:AGJUEL:2015:0616.9C220.14.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 100,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.09.2014 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand gemäß § 313a Abs. 1 S. 1 ZPO.

 
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