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Amtsgericht Jülich, 4 C 516/04

Datum:
08.02.2005
Gericht:
Amtsgericht Jülich
Spruchkörper:
Abt. 4 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 C 516/04
ECLI:
ECLI:DE:AGJUEL:2005:0208.4C516.04.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den Gebührenansprüchen der Rechtsan-wälte XX1, gemäß Rechnung vom 08.10.2004 in Höhe von 77,14 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Auf einen Tatbestand wird gemäß § 313 a ZPO verzichtet.

 
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