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Amtsgericht Jülich, 4 C 22/05

Datum:
14.02.2005
Gericht:
Amtsgericht Jülich
Spruchkörper:
Abteilung 4
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 C 22/05
ECLI:
ECLI:DE:AGJUEL:2005:0214.4C22.05.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von Gebührenansprüchen der Rechtsanwälte XY und Partner, ZStr. , PLZ Ort gemäß Rechnung vom 12.11.2004 in Höhe noch offener 208,70 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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