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Amtsgericht Heinsberg, 18 C 115/14

Datum:
15.11.2014
Gericht:
Amtsgericht Heinsberg
Spruchkörper:
Abt.18
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 C 115/14
ECLI:
ECLI:DE:AGHS:2014:1115.18C115.14.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Heinsbergauf die mündliche Verhandlung vom 15.10.2014

für Recht erkannt:

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Heinsberg vom 20.08.2014 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten seiner Säumnis im Termin vom 13.08.2014. Im Übrigen trägt der Kläger die Kosten des Rechtsstreits.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet

 
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