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Amtsgericht Heinsberg, 35 C 57/11

Datum:
18.07.2011
Gericht:
Amtsgericht Heinsberg
Spruchkörper:
Abt. 35 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
35 C 57/11
ECLI:
ECLI:DE:AGHS:2011:0718.35C57.11.00
 
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 239,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.02.2011 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 39,- € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß § 313 a ZPO abgesehen.

 
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