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Amtsgericht Heinsberg, 30 F 63/10

Datum:
16.11.2010
Gericht:
Amtsgericht Heinsberg
Spruchkörper:
Abteilung 30
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
30 F 63/10
ECLI:
ECLI:DE:AGHS:2010:1116.30F63.10.00
 
Tenor:

Die am # vor dem Standesamt T unter der Heiratsregisternummer ## geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der E Versicherungsnummer #1 zu Gunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 1,8538 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto #2 bei der E bezogen auf den ### übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der T ##1 zu Gunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 87.710,22 Euro nach Maßgabe der Teilungsordnung der T, Fassung vom 11.12.2009, § 2 bezogen auf den ### übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der T ##2 zu Gunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 4.219,73 Euro nach Maßgabe der Teilungsordnung der T, Fassung vom 11.12.2009, § 2 bezogen auf den ### übertragen.

Die Kos¬ten des Ver¬fah¬rens wer¬den ge¬gen¬ei¬nan¬der auf¬geho¬ben.

 
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