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Amtsgericht Heinsberg, 16 C 301/05

Datum:
23.04.2007
Gericht:
Amtsgericht Heinsberg
Spruchkörper:
Abteilung 16
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 C 301/05
ECLI:
ECLI:DE:AGHS:2007:0423.16C301.05.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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