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Amtsgericht Heinsberg, 19 C 34/06

Datum:
11.10.2006
Gericht:
Amtsgericht Heinsberg
Spruchkörper:
Abteilung 19
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 C 34/06
ECLI:
ECLI:DE:AGHS:2006:1011.19C34.06.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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