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Amtsgericht Heinsberg, 3 C 312/95

Datum:
30.08.1995
Gericht:
Amtsgericht Heinsberg
Spruchkörper:
Richterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 C 312/95
ECLI:
ECLI:DE:AGHS:1995:0830.3C312.95.00
 
Tenor:

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

(Von der Abfassung eines Tatbestandes wird gemäß § 495 a Abs. 2 Satz 1  ZPO abgesehen.)

 
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