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Amtsgericht Heinsberg, 3 C 986/90

Datum:
11.01.1991
Gericht:
Amtsgericht Heinsberg
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 C 986/90
ECLI:
ECLI:DE:AGHS:1991:0111.3C986.90.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 700 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe lei stet. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Bürg schaft einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

 
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