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Amtsgericht Geilenkirchen, 10 C 306/18

Datum:
10.09.2019
Gericht:
Amtsgericht Geilenkirchen
Spruchkörper:
Abteilung 10
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 C 306/18
ECLI:
ECLI:DE:AGGK:2019:0910.10C306.18.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.507,51 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.08.2018 zu zahlen und den Kläger von Ansprüchen des Rechtsanwaltes F, Kstraße 72, Z, gemäß dessen Rechnung vom 26.07.2018 in Höhe von 334,75 € durch Zahlung freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

 
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