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Amtsgericht Geilenkirchen, 11 F 123/11

Datum:
14.10.2011
Gericht:
Amtsgericht Geilenkirchen
Spruchkörper:
Abteilung 11
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 F 123/11
ECLI:
ECLI:DE:AGGK:2011:1014.11F123.11.00
 
Schlagworte:
Ausschlagung, Genehmigung
 
Tenor:

In der Familiensache

wird der Antrag auf Erteilung eines Negativattestes / Bestätigung der Nicht-Erforderlichkeit einer familiengerichtlichen Genehmigung zu der in der notariellen Urkunde vom 01.03.2011, UR-Nr. 322/2011 B, des Notars A in F, von den Kindeseltern für das Kind K erklärten Erbausschlagung nach der am 00.00.0000 mit letztem Wohnsitz in I verstorbenen C geborene V,

zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Verfahrenswert: 1.500,00 EUR

 
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