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Amtsgericht Geilenkirchen, 5 C 199/02

Datum:
11.04.2003
Gericht:
Amtsgericht Geilenkirchen
Spruchkörper:
Abteilung 5 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 C 199/02
ECLI:
ECLI:DE:AGGK:2003:0411.5C199.02.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung aus dem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 250,00 €, die auch durch eine Bankbürgschaft erbracht werden kann, abwenden, wenn nicht die Beklagte in gleicher Höhe vor Vollstreckung Sicherheit leistet.

 
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