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Amtsgericht Geilenkirchen, 2 C 279/94

Datum:
15.03.1995
Gericht:
Amtsgericht Geilenkirchen
Spruchkörper:
Abteilung 2 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 C 279/94
ECLI:
ECLI:DE:AGGK:1995:0315.2C279.94.00
 
Tenor:

I. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.160,29 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 18.01.1995 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger zu 3/5 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 2/5.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.800,-DM abwenden, falls nicht der Kläger in dieser Höhe Sicherheit leistet.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 650,- DM abwenden, falls nicht die Beklagten in dieser Höhe Sicherheit leisten.

 
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