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Amtsgericht Eschweiler, 15 F 31/18

Datum:
04.05.2018
Gericht:
Amtsgericht Eschweiler
Spruchkörper:
Familiengericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 F 31/18
ECLI:
ECLI:DE:AGAC2:2018:0504.15F31.18.00
 
Schlagworte:
Herausgabe, vollstreckbare Ausfertigung, Titel, wiederkehrende Leistung, Obhutswechsel
Normen:
BGB § 371 analag; BGB § 1612
Leitsätze:

Bei einem Wechsel des Kindes in den Haushalt des bisher Barunterhaltspflichtigen steht diesem ein Anspruch auf Herausgabe des Unterhaltstitels gegen den bisherigen Unterhaltsgläubiger zu.

 
Tenor:

Der Antragsgegner wird verpflichtet, die vollstreckbare Ausfertigung des Versäumnisbeschlusses des Amtsgerichts Eschweiler vom 05.01.2016 - 00 F 000/15 AG Eschweiler - an den Antragsteller herauszugeben.

Der Antragsgegner wird darüber hinaus verpflichtet, den Antragsteller von 120,48 € außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten betreffend die Forderung der Rechtsanwälte X & N in F aus der Beratung in dem Verfahren K / T (Jobcenter Städteregion B) (000/17 M02) freizustellen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

 
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