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Amtsgericht Eschweiler, 27 C 119/12

Datum:
11.12.2012
Gericht:
Amtsgericht Eschweiler
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 C 119/12
ECLI:
ECLI:DE:AGAC2:2012:1211.27C119.12.00
 
Schlagworte:
Inhalt der Forderungsanmeldung
Normen:
§ 174 Abs. 2 InsO
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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