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Amtsgericht Düren, 31 M 577/23

Datum:
03.04.2023
Gericht:
Amtsgericht Düren
Spruchkörper:
Zwangsvollstreckungssache
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
31 M 577/23
ECLI:
ECLI:DE:AGDN:2023:0403.31M577.23.00
 
Tenor:

Auf die Erinnerung der Gläubigerin wird Obergerichtsvollzieher A. angewiesen, zu dem Vollstreckungsauftrag keine Geldempfangsvollmacht anzufordern.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner.

 
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