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Amtsgericht Düren, 32 M 903/16

Datum:
18.05.2016
Gericht:
Amtsgericht Düren
Spruchkörper:
Amtsgericht Düren
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
32 M 903/16
ECLI:
ECLI:DE:AGDN:2016:0518.32M903.16.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Aachen, 5 T 67/16
 
Tenor:

Die Gerichtsvollzieherin wird angewiesen, ihre Kostenrechnung vom 20.1.2016 (Geschäfts-Nr.: DR II 1724/15) unter Beachtung der Rechtsansicht des erkennenden Gerichts neu zu erstellen und die Gebühr für die Zustellung der Eintragungsanordnung in Form des Wegegeldes an die Gläubigerin zurückzuerstatten.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Beschwerde wird zugelassen.

 
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