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Amtsgericht Düren, 47 C 390/05

Datum:
12.04.2006
Gericht:
Amtsgericht Düren
Spruchkörper:
Abteilung 47 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
47 C 390/05
ECLI:
ECLI:DE:AGDN:2006:0412.47C390.05.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet

 
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