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Amtsgericht Düren, 1 C 30/90

Datum:
06.04.1990
Gericht:
Amtsgericht Düren
Spruchkörper:
1 C 30/90
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 C 30/90
ECLI:
ECLI:DE:AGDN:1990:0406.1C30.90.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein angemessenes Schmerzensgeld in Höhe von 550,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 31.1.1990 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 30,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 31.01.1990 zu zahlen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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