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Amtsgericht Aachen, 118 C 5/24

Datum:
27.05.2024
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Richter am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
118 C 5/24
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2024:0527.118C5.24.00
 
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 972,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag i.H.v. 802,63 € seit 07.03.2024 und aus einem Betrag i.H.v. 169,62 € seit 18.04.2024 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.

3.Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann jedoch die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund dieses Urteiles gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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