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Amtsgericht Aachen, 333 Ls-903 Js 10/21-5/22

Datum:
22.02.2022
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Richter am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
333 Ls-903 Js 10/21-5/22
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2022:0222.333LS903JS10.21.5.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Angeklagte wird wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in 5 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 6 Monaten verurteilt.Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Ein Betrag in Höhe von 475,- EUR wird eingezogen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen, soweit er verurteilt worden ist. Im Übrigen fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last.

 
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