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Amtsgericht Aachen, 121 C 109/19

Datum:
20.05.2021
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
121 C 109/19
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2021:0520.121C109.19.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, die Wohnung in der M-straße, G, Parterre (EG) und 1. OG, bestehend aus zwei Zimmern einer Kammer, einer Küche, einem Bad, vier Kellerräumen nebst Garage, Wohnfläche ca. 59 m² zu räumen und geräumt an den Kläger herauszugeben.

Dem Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 00.00.0000 bewilligt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 500 €. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i. H. v. 500 € ohne Rücksicht auf eine Sicherheitsleistung des Klägers abzuwenden.

 
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