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Amtsgericht Aachen, 107 C 521/20

Datum:
30.09.2021
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Richter am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
107 C 521/20
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2021:0930.107C521.20.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.114,72 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.10.2019 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten gegenüber den Rechtsanwälten S & Z in D in Höhe von 132,60 EUR freizustellen.

                                          Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 12 % und die Beklagte zu 88 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die Vollstreckung der jeweils anderen Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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