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Amtsgericht Aachen, 102 C 42/20

Datum:
02.06.2021
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Richter am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
102 C 42/20
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2021:0602.102C42.20.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 327,25 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.01.2020 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 70,20 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.05.2020 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger Auskunftskosten i.H.v. 9,00 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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