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Amtsgericht Aachen, 220 F 136/20

Datum:
15.05.2020
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Richterin am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
220 F 136/20
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2020:0515.220F136.20.00
 
Tenor:

I.

Bei im Übrigen fortbestehender gemeinsamer elterlicher Sorge für die Kinder M, geb. am xx.x.xxxx und O, geb. am xx.x.xxxx wird der Antragstellerin die alleinige Entscheidungskompetenz zu folgendem Regelungsbereich zugewiesen :

Auswahl und Organisation nebst sämtlichen zugehörigen Willenserklärungen in Zusammenhang mit der schulischen Betreuung der beiden Kinder, soweit diese vom regulären Schulbetrieb abweicht; insbesondere in Gestalt der Notbetreuung während der aktuell andauernden Corona-Pandemie

II.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

 
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