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Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:
1.038,67 €
Rechtsmittelbelehrung
2Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde für jeden zulässig, der durch diesen Beschluss in seinen Rechten benachteiligt ist,
3a) wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € übersteigt oder
4b) wenn die Beschwerde in dem Beschluss durch das Amtsgericht Aachen zugelassen worden ist.
5Die Beschwerde ist schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, einzulegen. Die Erklärung über die Beschwerde kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden anderen Amtsgerichts abgegeben werden, wobei die unten beschriebene Beschwerdefrist nur dann als gewahrt gilt, wenn die Erklärung rechtzeitig bei dem Amtsgericht Aachen eingeht.
6Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der Entscheidung, gegen die die Beschwerde gerichtet wird, sowie die Erklärung, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt werde, enthalten. Die Gerichtssprache ist deutsch.
7Die Beschwerde muss binnen sechs Monaten nach Rechtskraft der Hauptsache oder deren anderweitiger Erledigung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, muss sie innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Im Falle der formlosen Mitteilung gilt der Beschluss mit dem dritten Tage nach Aufgabe zur Post als bekannt gemacht.