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Amtsgericht Aachen, 231 F 208/19

Datum:
15.11.2019
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Richterin am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
231 F 208/19
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2019:1115.231F208.19.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird die Entscheidung betreffend die Durchführung der Reise der Kinder S, geb. am 17.11.2010 und H, geb. am 18.04.2014, in der Zeit vom 23.12.2019 bis zum 04.01.2020 nach B/Nigeria allein übertragen.

Dem Antragsgegner werden folgende Auflagen erteilt, falls er sich zur Durchführung der Reise entschließt:

       Sorge für den gesicherten Transport der Kinder bis zu seinem Heimatort und zurück zum Flughafen,

       Meiden aktuelle gefährlicher Örtlichkeiten

       Sicherstellung der Beaufsichtigung seiner Kinder.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten zu je ½. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

              Der Verfahrenswert wird auf 6.000,00 Euro festgesetzt.

 
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