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Amtsgericht Aachen, 228 F 239/19

Datum:
25.09.2019
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Richterin am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
228 F 239/19
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2019:0925.228F239.19.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Kindesmutter wird verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu bewirken, die für das Zustandekommen der im Termin vom 00.00.0000 beschlossenen begleiteten Umgänge zwischen dem Kindesvater und der am 00.00.0000 geborenen H S erforderlich sind.

Die Gerichtskosten des Verfahrens tragen die Kindeseltern zu je 1/2. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert wird auf 3.000,-- € festgesetzt.

 
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