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Amtsgericht Aachen, 107 C 533/17

Datum:
18.04.2019
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Richter am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
107 C 533/17
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2019:0418.107C533.17.00
 
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt,

das Einfamilienhaus M-Straße XX in C-Stadt, bestehend aus fünf Zimmern, einer Küche, einer Diele/Flut, zwei Bädern, einer Toilette, einem Abstellraum, Hauswirtschaftsraum und einer Garage zu räumen und geräumt an die Kläger herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten gesamtschuldnerisch zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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