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Amtsgericht Aachen, 102 C 108/17

Datum:
18.01.2018
Gericht:
Amtsgericht Aachen
Spruchkörper:
Richterin am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
102 C 108/17
ECLI:
ECLI:DE:AGAC1:2018:0118.102C108.17.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 643,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.04.2017 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Anwaltsgebühren der M in Höhe von 79,90 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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